Discussion:
Veröffentlichung von Bildern von zugeschicktem Postkarten auf eigener Homepage
(zu alt für eine Antwort)
Holger Marzen
2009-03-22 06:42:28 UTC
Permalink
Gegeben:
Leute schicken sich Postkarten. Sie würden gerne die empfangenen
Postkarten scannen oder fotografieren und auf ihren Homepages
veröffentlichen. Verdirbt ihnen das Copyright den Spaß, oder ist die
Veröffentlichung in diesem Kontext in Ordnung? Wenn ja, gibt es
Einschränkungen? Muss die Qualität der Bilder so niedrig sein, dass man
keine Postkarte damit reproduzieren kann? Muss auf dem Bild noch
irgendetwas anderes sein, so dass die fotografierte Postkarte Teil eines
neuen, eigenen Kunstwerks ist? Muss man sie mit Worten beschreiben, so
dass sie vielleicht als Zitat eines eigenen, redaktionellen Beitrags
zählt?
Hans-Peter Diettrich
2009-03-22 08:27:35 UTC
Permalink
Post by Holger Marzen
Leute schicken sich Postkarten. Sie würden gerne die empfangenen
Postkarten scannen oder fotografieren und auf ihren Homepages
veröffentlichen. Verdirbt ihnen das Copyright den Spaß, oder ist die
Veröffentlichung in diesem Kontext in Ordnung?
Die Rückseite einer Ansichtspostkarte darf mit Einverständnis des
Absenders veröffentlicht werden. Die Vorderseite mit Einverständnis des
Urhebers - also eher nicht.
Post by Holger Marzen
Wenn ja, gibt es
Einschränkungen? Muss die Qualität der Bilder so niedrig sein, dass man
keine Postkarte damit reproduzieren kann? Muss auf dem Bild noch
irgendetwas anderes sein, so dass die fotografierte Postkarte Teil eines
neuen, eigenen Kunstwerks ist? Muss man sie mit Worten beschreiben, so
dass sie vielleicht als Zitat eines eigenen, redaktionellen Beitrags
zählt?
Zitate sind im Prinzip möglich, aber damit verläßt man den sicheren
Boden und begibt sich auf's Glatteis der fallweisen Abwägung. Die
Qualität der Darstellung ist belanglos, selbst beim Abmalen kann man
Probleme bekommen, wie AFAIR sogar der Spiegel erfahren mußte.

DoDi
Paul Ney
2009-03-22 17:48:44 UTC
Permalink
Post by Holger Marzen
Leute schicken sich Postkarten. Sie würden gerne die empfangenen
Postkarten scannen oder fotografieren und auf ihren Homepages
veröffentlichen. Verdirbt ihnen das Copyright den Spaß,
Klar & vollkommen war die Antwort von Hans-Peter Diettrich heute um 09:27,
dem ist m.E. nichts zuzufügen.

Aber manche Postkarten-Hersteller könnten ihre Produkte auf der Website
posten (evtl. mit dem Einkaufskorb) und das Setzen von passenden Links
könnte ein praktischer & zuläßiger Ausweg sein.

MfG, PY
Holger Marzen
2009-03-23 08:26:03 UTC
Permalink
Post by Paul Ney
Post by Holger Marzen
Leute schicken sich Postkarten. Sie würden gerne die empfangenen
Postkarten scannen oder fotografieren und auf ihren Homepages
veröffentlichen. Verdirbt ihnen das Copyright den Spaß,
Klar & vollkommen war die Antwort von Hans-Peter Diettrich heute um 09:27,
dem ist m.E. nichts zuzufügen.
Aber manche Postkarten-Hersteller könnten ihre Produkte auf der Website
posten (evtl. mit dem Einkaufskorb) und das Setzen von passenden Links
könnte ein praktischer & zuläßiger Ausweg sein.
Das sind Postkarten aus aller Welt. Es ist schon ein krasser
Lobbyerfolg, dass sich das Urheberrecht nicht dort beschränkt, wo man
von seinem Eigentum Fotos macht und sie veröffentlicht.

Soweit ich weiß, kann mir derzeit noch niemand verbieten, ein Foto von
meinem Auto zu veröffentlichen, z.B. wenn ich es verkaufen möchte. Ist
das noch so? Und wieso kann ich das nicht mit einem Foto von meiner
Postkarte?
Helmut Richter
2009-03-23 08:48:16 UTC
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Post by Holger Marzen
Soweit ich weiß, kann mir derzeit noch niemand verbieten, ein Foto von
meinem Auto zu veröffentlichen, z.B. wenn ich es verkaufen möchte. Ist
das noch so?
Weiß nicht. Das Design ist jedenfalls geistiges Eigentum des
Autoherstellers, und damit deine Webseite aufzupeppen, dürfte
lizenzpflichtig sein.
--
Helmut Richter
Holger Marzen
2009-03-23 08:51:06 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Holger Marzen
Soweit ich weiß, kann mir derzeit noch niemand verbieten, ein Foto von
meinem Auto zu veröffentlichen, z.B. wenn ich es verkaufen möchte. Ist
das noch so?
Weiß nicht. Das Design ist jedenfalls geistiges Eigentum des
Autoherstellers, und damit deine Webseite aufzupeppen, dürfte
lizenzpflichtig sein.
Dann wären die Kleinanzeigenteile der Zeitungen voll mit
Copyrightverstößen. Und das soll bis heute keiner mit Massenabmahnungen
ausgenutzt haben?
Hans-Peter Diettrich
2009-03-23 17:26:47 UTC
Permalink
Post by Holger Marzen
Soweit ich weiß, kann mir derzeit noch niemand verbieten, ein Foto von
meinem Auto zu veröffentlichen, z.B. wenn ich es verkaufen möchte. Ist
das noch so? Und wieso kann ich das nicht mit einem Foto von meiner
Postkarte?
IMO ist dabei entscheidend, ob ein Medienwechsel vorliegt. Bei einem
Foto von einem Foto wechselt das Medium nicht, und die Urheberrechte an
der Vorlage bleiben im vollen Umfang erhalten. Beim Foto von einem
Gegenstand wechselt das Medium, so daß völlig neue Urheberrechte am
neuen Bild entstehen; das schließt aber nicht aus, daß Rechte am
abgebildeten Gegenstand (Markenzeichen...) einer Verwertung des Fotos
entgegenstehen können (IEC, verhüllter Reichstag, Parfumflakon...).

DoDi
Paul Ney
2009-03-24 14:13:55 UTC
Permalink
Post by Holger Marzen
Post by Paul Ney
Post by Holger Marzen
Leute schicken sich Postkarten. Sie würden gerne die empfangenen
Postkarten scannen oder fotografieren und auf ihren Homepages
veröffentlichen. Verdirbt ihnen das Copyright den Spaß,
Klar & vollkommen war die Antwort von Hans-Peter Diettrich heute um 09:27,
dem ist m.E. nichts zuzufügen.
Aber manche Postkarten-Hersteller könnten ihre Produkte auf der Website
posten (evtl. mit dem Einkaufskorb) und das Setzen von passenden Links
könnte ein praktischer & zuläßiger Ausweg sein.
Das sind Postkarten aus aller Welt.
Enthält die PK (Postkarte) keinen Copyright- oder sonstigen (passenden)
Hinweis, so kann die PK m.E. zunächst problemlos veröffentlicht werden;
sollte sich jemand melden, kann man noch verhandeln. Enthält die PK
Hersteller- bzw. Urheber-Hinweise, so müßte man m.E. entsprehend suchen.
Eigenmächtige Veröffentlichung kann auch ein Risiko darstellen.

Eine PK entsteht z.B. so: Ein Fotograf oder sonstiger Künstler fertigt ein
PK-Bild und erlaubt vertraglich (Lizenz) einem Hersteller, eine limitierte
Anzahl von PKs zu fertigen und zu vermarkten. Andere Verwertungen
bedürften seiner Zustimmung. Wenn er sonstige Darbietungen unterbinden
bzw. kontrollieren will, dann ist es besser, dies vorher zu erfahren...
Post by Holger Marzen
Soweit ich weiß, kann mir derzeit noch niemand verbieten, ein Foto von
meinem Auto zu veröffentlichen, z.B. wenn ich es verkaufen möchte.
Ein Urlaubsfoto, wo das (eigene oder fremde) Auto (mit-)sichtbar ist, kann
problemlos veröffentlicht werden. In Prinzip kann jemand auch ein paar
Autos auf einem Parkplatz fotografieren und die Bilder ins Internet
stellen. Jedoch ist auch dabei einiges (z.B. der Schutz der Privatsphäre)
zu beachten. Vielleicht gibt weitere Auskunft jemand in dieser NG.

Es ist sonst Usus, daß die Veröffentlichung von Thumbs ("Daumen-großen"
Bildern) frei ist, aber das bringt bereits bei Postkarten nicht viel.

MfG, PY
Bernhard Muenzer
2009-03-24 14:24:46 UTC
Permalink
[ Crosspost und Followup nach de.soc.recht.marken+urheber ]
Post by Paul Ney
Enthält die PK (Postkarte) keinen Copyright- oder sonstigen (passenden)
Hinweis, so kann die PK m.E. zunächst problemlos veröffentlicht werden;
sollte sich jemand melden, kann man noch verhandeln.
Das ist gefährlicher Unfug; siehe z.B. § 106 UrhG i.V.m. § 15 UrhG und
§ 19a UrhG.

§ 13 UrhG gibt dem Urheber das Recht, auf eine Kennzeichnung seiner
Urheberschaft zu bestehen, die anderen Rechte sind aber nicht davon
abhängig, dass eine solche Kennzeichnung angebracht ist.
Michael 'Mithi' Cordes
2009-03-24 18:29:02 UTC
Permalink
Post by Paul Ney
Enthält die PK (Postkarte) keinen Copyright- oder sonstigen (passenden)
Hinweis, so kann die PK m.E. zunächst problemlos veröffentlicht werden;
Paul Ney glänzt, wie üblich, mal wieder durch quasi komplettes
Nichtwissen über das Thema.

Derartige Hinweise sind selbstverständlich völlig überflüssig nach
deutschen Urheberrecht.
Post by Paul Ney
sollte sich jemand melden, kann man noch verhandeln.
Wenn sich der Urheber meldet wird nicht mehr verhandelt sondern nur noch
gezahlt.


cya
Mithi
--
"Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist,
haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen
geschützt werden." Richterin Nissing zu Günter Freiherr von Gravenreuth
http://www.taz.de/index.php?id=start&art=4521&id=medien-artikel&src=SZ&cHash=a3c7d888e5
Hans-Peter Diettrich
2009-03-24 23:32:28 UTC
Permalink
Post by Paul Ney
Enthält die PK (Postkarte) keinen Copyright- oder sonstigen (passenden)
Hinweis, so kann die PK m.E. zunächst problemlos veröffentlicht werden;
Von welchem nationalen Recht gehst Du aus?

DoDi
Paul Ney
2009-03-26 07:43:01 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Paul Ney
Enthält die PK (Postkarte) keinen Copyright- oder sonstigen (passenden)
Hinweis, so kann die PK m.E. zunächst problemlos veröffentlicht werden;
Von welchem nationalen Recht gehst Du aus?
Mal auch "bodenständig" im Geltungsgebiet des Gewohnheitsrechts < :-) >
betrachtet: Da werden im Leben auch Dinge gemacht, die zwar nicht ganz OK
sind, aber irgendwie geringfügig und nicht besonders verfolgungswürdig
gelten.

Der Weltpostverein -- UPU, Union Postale Universelle (etwas umgekehrt auf
Englisch) -- ist eine Art Dachorganisation, Veträge werden so oder so in
nationales Recht umgewandelt.

Wenn der OP eine Holzlatte passender Maße als Postkarte erhält, müßte er
m.E. auch nicht beim Waldbesitzer nachfragen, wer den Baum gefällt hat :-)

MfG, PY

Holger Marzen
2009-03-23 09:02:50 UTC
Permalink
Post by Holger Marzen
Leute schicken sich Postkarten. Sie würden gerne die empfangenen
Postkarten scannen oder fotografieren und auf ihren Homepages
veröffentlichen. Verdirbt ihnen das Copyright den Spaß, oder ist die
Veröffentlichung in diesem Kontext in Ordnung? Wenn ja, gibt es
Einschränkungen? Muss die Qualität der Bilder so niedrig sein, dass man
keine Postkarte damit reproduzieren kann? Muss auf dem Bild noch
irgendetwas anderes sein, so dass die fotografierte Postkarte Teil eines
neuen, eigenen Kunstwerks ist? Muss man sie mit Worten beschreiben, so
dass sie vielleicht als Zitat eines eigenen, redaktionellen Beitrags
zählt?
Da ich widersprüchliche und mit geltenen Gepflogenheiten (z.B.
Fotokleinanzeigen in Zeitungen) nicht übereinstimmende Infos erhalten
habe, planen wir wie folgt vorgehen:

- Die Karten werden nicht gescannt sondern fotografiert. Die Qualität
ist wohl nicht ausschlaggebend, aber damit ist klar, dass das Bild
nicht zum Nachdrucken von Karten taugt. Wir sehen dieses Bild als
eigenständiges Werk an. Wie wir das genau realisieren (Bild in der
Hand halten, Schriftzug drüber etc.), wird sich noch zeigen.

- Wenn der Rechteinhaber (an der Postkarte) bekannt ist, wird er
angeschrieben und vor der Veröffentlichung gefragt.

- Wenn er nicht bekannt ist, wird das Bild veröffentlicht.

- Gibt es einen Einspruch des Rechteinhabers, wird das Bild entfernt,
und wir fragen nach den Bedingungen, unter denen wir es
veröffentlichen dürfen.

- Kommt eine Abmahnung, wird dieser Sachverhalt veröffentlicht, das Bild
entfernt und die Übernahme jeglicher Kosten abschlägig beschieden. Die
erste Information muss aus unserer Sicht kostenfrei erfolgen.

Sieht da jemand untragbare Risiken, z.B. im vierstelligen Eurobereich?
Hans-Peter Diettrich
2009-03-23 17:37:49 UTC
Permalink
Post by Holger Marzen
- Die Karten werden nicht gescannt sondern fotografiert. Die Qualität
ist wohl nicht ausschlaggebend, aber damit ist klar, dass das Bild
nicht zum Nachdrucken von Karten taugt. Wir sehen dieses Bild als
eigenständiges Werk an.
Mit dieser Meinung steht ihr aber ziemlich einsam da :-(
Post by Holger Marzen
- Kommt eine Abmahnung, wird dieser Sachverhalt veröffentlicht, das Bild
entfernt und die Übernahme jeglicher Kosten abschlägig beschieden. Die
erste Information muss aus unserer Sicht kostenfrei erfolgen.
Die Nutzung ist dann aber bereits erfolgt, so daß eine entsprechende
Vergütung unbestreitbar ist. Auch sonstige Kosten können in Rechnung
gestellt werden, sie werden allenfalls gedeckelt (wozu ich noch kein
aktuelles Urteil kenne).

DoDi
Holger Marzen
2009-03-23 19:19:20 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Holger Marzen
- Die Karten werden nicht gescannt sondern fotografiert. Die Qualität
ist wohl nicht ausschlaggebend, aber damit ist klar, dass das Bild
nicht zum Nachdrucken von Karten taugt. Wir sehen dieses Bild als
eigenständiges Werk an.
Mit dieser Meinung steht ihr aber ziemlich einsam da :-(
Andere machen sich nicht mal diese Mühe, sondern scannen:
http://www.postcrossing.com

Z.B. http://www.postcrossing.com/postcards/FI-73700

Klar heißt das noch lange nichts.

Es bleibt zu hoffen, dass im Fall eines Falles die Gerichte nicht wie
die bekannten planlosen Richter eines Hamburger Gerichts (das gerade vom
OLG eins auf den Deckel bekam) vorgehen.
Joerg-Olaf Schaefers
2009-03-23 20:43:40 UTC
Permalink
Holger Marzen wrote:

[Postkartentauschen inkl. Webdokumentation]
Post by Holger Marzen
Post by Holger Marzen
- Die Karten werden nicht gescannt sondern fotografiert. Die Qualität
ist wohl nicht ausschlaggebend, aber damit ist klar, dass das Bild
nicht zum Nachdrucken von Karten taugt. Wir sehen dieses Bild als
eigenständiges Werk an.
Mutig (aber denkbar, ja ,)

Ich empfehle neben der Newsgruppe de.soc.recht.marken+urheber (ich
bin mal so frei) insbesondere den Artikel "Bildrechte" in der Wiki-
pedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte (->Reproduktionsfo-
tografie) und dazu den alten Leitfaden zu Rechtsfragen:
http://old.wikimedia.de/2005/03/rechtsfragen/ bzw.
http://www.wikimedia.de/files/Rechtsfragen_Maerz_2005.pdf
Post by Holger Marzen
Es bleibt zu hoffen, dass im Fall eines Falles die Gerichte nicht wie
die bekannten planlosen Richter eines Hamburger Gerichts (das gerade vom
OLG eins auf den Deckel bekam) vorgehen.
Du musst ein recht gläubiger Mensch sein, wenn das tatsächlich deine
Verteidigungslinie ist ,)

ciao
Olaf
Peter Fronteddu
2009-03-23 22:34:35 UTC
Permalink
Post by Holger Marzen
http://www.postcrossing.com
Z.B. http://www.postcrossing.com/postcards/FI-73700
Klar heißt das noch lange nichts.
Ja. Was wolltest Du damit also ausdrücken?
Post by Holger Marzen
Es bleibt zu hoffen, dass im Fall eines Falles die Gerichte nicht wie
die bekannten planlosen Richter eines Hamburger Gerichts (das gerade vom
OLG eins auf den Deckel bekam) vorgehen.
Dass dieser Fall mit der Frage des OP ziemlich genau Null zu tun hat,
weisst Du aber schon, oder?

Peter
Bernhard Muenzer
2009-03-24 09:06:41 UTC
Permalink
[Crosspost und Followup nach de.soc.recht.marken+urheber]
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Holger Marzen
- Die Karten werden nicht gescannt sondern fotografiert. Die Qualität
  ist wohl nicht ausschlaggebend, aber damit ist klar, dass das Bild
  nicht zum Nachdrucken von Karten taugt. Wir sehen dieses Bild als
  eigenständiges Werk an.
Mit dieser Meinung steht ihr aber ziemlich einsam da :-(
Andere machen sich nicht mal diese Mühe, sondern scannen:http://www.postcrossing.com
Z.B.http://www.postcrossing.com/postcards/FI-73700
Klar heißt das noch lange nichts.
Unter anderem könnte es sein, dass das Urheberrecht in Portugal in
einigen Details von den deutschen Regelungen abweicht.

Der Copyright-Vermerk auf der Seite wäre jedenfalls nach deutschem
Recht böse[tm], da er nicht den Inhaber des Urheberrechts an dem Foto,
sondern den Seitenbetreiber bezeichnet.
Es bleibt zu hoffen, dass im Fall eines Falles die Gerichte nicht wie
die bekannten planlosen Richter eines Hamburger Gerichts (das gerade vom
OLG eins auf den Deckel bekam) vorgehen.
Da ging es darum, wie weit die Pflicht des Seitenbetreibers auf
Kontrolle der Fremdbeiträge reicht.
Bei einer Seite, deren Zweck es ist, fremde Bilder zu veröffentlichen,
sähe das Ergebnis wahrscheinlich anders aus.
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