Stefan Ram
2024-08-23 13:18:01 UTC
Ich kenne es eigentlich so, daß man Lichtbilder ohne Erlaubnis
des Inhabers der Rechte nicht veröffentlichen darf.
In einer Gruppe in einem Sozialnetzdienst im Web, die ich
manchmal lese, legt der Moderator immer Wert darauf, daß der
Urheber aller Bilder /angegeben wird/. Aber, wenn dies geschehen
ist, ist scheinbar alles ok, selbst wenn eine Erlaubnis des
Urhebers anscheinend /nicht/ eingeholt wurde. Da wird wild
alles Mögliche aus dem Web kopiert und wiederveröffentlicht.
(Diese Gruppe ist öffentlich für jedermann lesbar.)
Habe ich da eine Änderung der rechtlichen Bestimmungen verpaßt?
des Inhabers der Rechte nicht veröffentlichen darf.
In einer Gruppe in einem Sozialnetzdienst im Web, die ich
manchmal lese, legt der Moderator immer Wert darauf, daß der
Urheber aller Bilder /angegeben wird/. Aber, wenn dies geschehen
ist, ist scheinbar alles ok, selbst wenn eine Erlaubnis des
Urhebers anscheinend /nicht/ eingeholt wurde. Da wird wild
alles Mögliche aus dem Web kopiert und wiederveröffentlicht.
(Diese Gruppe ist öffentlich für jedermann lesbar.)
Habe ich da eine Änderung der rechtlichen Bestimmungen verpaßt?