Frank Scharf
2005-05-28 08:09:40 UTC
Hallo!
Viele Unternehmen leasen ihre Datentechnik. Die Leasingnehmer haben
das Recht die Leasing-Objekte nach Ende der Laufzeit zurückzugeben.
Festplatten kann man zwar löschen, aber mit entsprechenden Know How
und der Technik kann man auch diese Daten wiederherstellen. Für meinen
Geschmack müsste der Leasingnehmer mindestens die Festplatten behalten
und wenn er sie später nicht selber benötigt dann diese vernichten.
Ein teilweises Behalten wird bei den Leasingverträgen allerdings kaum
möglich sein. Also muss der Unternehmer alles behalten (=kaufen oder
Leasingvertrag verlängern), so dass der Leasingvertrag von vorn herein
zu einem Raten-Kauf-Vertrag geworden ist.
Nach meiner Erfahrung bieten die Leasinggeber sowieso immer an, dass
man noch 2 oder 3 Raten bezahlen soll und man anschließend das
Eigentum an der Technik hat, was dementsprechend sehr viele nutzen.
Ergänzend muss sich der Leasinggeber auch nicht um die Verschrottung
kümmern.
Wie wird das praktischerweise und aus eurer Erfahrung heraus
gehandthabt, wenn die Geräte nicht behalten werden?
Meine zweite Frage bezieht sich auf Zwangsversteigerungen,
bespielsweise bei Insolvenzen oder Pfändungen (keine Raten gezahlt).
Oft genug bekommt man da Komplett-PCs oder -Server angeboten und ich
frage mich, wer sich um die Datensicherheit kümmert. Der PC wird
gepfändet und versteigert, aber nebenbei werden auch die Daten des
ehemaligen Besitzers an den Käufer übermittelt. Gibt es da keine
Regelungen für den Datenschutz des Betroffenen?
Frank
Viele Unternehmen leasen ihre Datentechnik. Die Leasingnehmer haben
das Recht die Leasing-Objekte nach Ende der Laufzeit zurückzugeben.
Festplatten kann man zwar löschen, aber mit entsprechenden Know How
und der Technik kann man auch diese Daten wiederherstellen. Für meinen
Geschmack müsste der Leasingnehmer mindestens die Festplatten behalten
und wenn er sie später nicht selber benötigt dann diese vernichten.
Ein teilweises Behalten wird bei den Leasingverträgen allerdings kaum
möglich sein. Also muss der Unternehmer alles behalten (=kaufen oder
Leasingvertrag verlängern), so dass der Leasingvertrag von vorn herein
zu einem Raten-Kauf-Vertrag geworden ist.
Nach meiner Erfahrung bieten die Leasinggeber sowieso immer an, dass
man noch 2 oder 3 Raten bezahlen soll und man anschließend das
Eigentum an der Technik hat, was dementsprechend sehr viele nutzen.
Ergänzend muss sich der Leasinggeber auch nicht um die Verschrottung
kümmern.
Wie wird das praktischerweise und aus eurer Erfahrung heraus
gehandthabt, wenn die Geräte nicht behalten werden?
Meine zweite Frage bezieht sich auf Zwangsversteigerungen,
bespielsweise bei Insolvenzen oder Pfändungen (keine Raten gezahlt).
Oft genug bekommt man da Komplett-PCs oder -Server angeboten und ich
frage mich, wer sich um die Datensicherheit kümmert. Der PC wird
gepfändet und versteigert, aber nebenbei werden auch die Daten des
ehemaligen Besitzers an den Käufer übermittelt. Gibt es da keine
Regelungen für den Datenschutz des Betroffenen?
Frank