Discussion:
Das PC Leasing und die Daten auf der Festplatte bei Rückgabe/ Versteigerung von gepfändeter IT
(zu alt für eine Antwort)
Frank Scharf
2005-05-28 08:09:40 UTC
Permalink
Hallo!

Viele Unternehmen leasen ihre Datentechnik. Die Leasingnehmer haben
das Recht die Leasing-Objekte nach Ende der Laufzeit zurückzugeben.
Festplatten kann man zwar löschen, aber mit entsprechenden Know How
und der Technik kann man auch diese Daten wiederherstellen. Für meinen
Geschmack müsste der Leasingnehmer mindestens die Festplatten behalten
und wenn er sie später nicht selber benötigt dann diese vernichten.
Ein teilweises Behalten wird bei den Leasingverträgen allerdings kaum
möglich sein. Also muss der Unternehmer alles behalten (=kaufen oder
Leasingvertrag verlängern), so dass der Leasingvertrag von vorn herein
zu einem Raten-Kauf-Vertrag geworden ist.

Nach meiner Erfahrung bieten die Leasinggeber sowieso immer an, dass
man noch 2 oder 3 Raten bezahlen soll und man anschließend das
Eigentum an der Technik hat, was dementsprechend sehr viele nutzen.
Ergänzend muss sich der Leasinggeber auch nicht um die Verschrottung
kümmern.

Wie wird das praktischerweise und aus eurer Erfahrung heraus
gehandthabt, wenn die Geräte nicht behalten werden?

Meine zweite Frage bezieht sich auf Zwangsversteigerungen,
bespielsweise bei Insolvenzen oder Pfändungen (keine Raten gezahlt).
Oft genug bekommt man da Komplett-PCs oder -Server angeboten und ich
frage mich, wer sich um die Datensicherheit kümmert. Der PC wird
gepfändet und versteigert, aber nebenbei werden auch die Daten des
ehemaligen Besitzers an den Käufer übermittelt. Gibt es da keine
Regelungen für den Datenschutz des Betroffenen?

Frank
Hans-Jürgen Meyer
2005-05-28 10:28:27 UTC
Permalink
Post by Frank Scharf
Hallo!
[Problembeschreibung]
Post by Frank Scharf
Wie wird das praktischerweise und aus eurer Erfahrung heraus
gehandthabt, wenn die Geräte nicht behalten werden?
Die Festplatten werden formatiert und mit speziellen Programmen für die
sichere Löschung "nachbearbeitet". Dabei wird die Festplatte mehrfach
mit bestimmten zufälligen Daten überschrieben. Dies ist recht sicher.
Aber nicht zu 100%. Es gibt sowas wie Restmagnetismus. Dies liegt daran,
das die Schreib/Leseköpfe nie 100%tig genau positioniert werden können.
Mit sehr hohem Aufwand (technisch und finanziell) lassen sich die
Daten ggf. wieder zurückholen. Diesen Aufwand wird aber kaum jemand
betreiben.

100% Sicherheit gibt es nur durch eine endgültige Zerstörung der
Festplatte.
Post by Frank Scharf
Meine zweite Frage bezieht sich auf Zwangsversteigerungen,
bespielsweise bei Insolvenzen oder Pfändungen (keine Raten gezahlt).
Oft genug bekommt man da Komplett-PCs oder -Server angeboten und ich
frage mich, wer sich um die Datensicherheit kümmert. Der PC wird
gepfändet und versteigert, aber nebenbei werden auch die Daten des
ehemaligen Besitzers an den Käufer übermittelt. Gibt es da keine
Regelungen für den Datenschutz des Betroffenen?
Es liegt doch bei dem "Betroffenen" die Daten zu löschen. Wenn er das
nicht tut, dann ist das sein Problem.

Hans-Jürgen
Harald Hengel
2005-05-28 14:37:17 UTC
Permalink
Dies ist recht sicher. Aber nicht zu 100%. Es gibt
sowas wie Restmagnetismus.
Und für diesen Restmagnetismus kann exakt bestimmt werden zu welchem
Schreibvorgang er gehörte?
Dies liegt daran, das die
Schreib/Leseköpfe nie 100%tig genau positioniert werden können.
Das galt vor mehr als 10 Jahren, heute sind die Spuren so dicht, dass in
Nachbarspuren hineingeschrieben wird.
Mit sehr hohem Aufwand (technisch und finanziell) lassen sich die
Daten ggf. wieder zurückholen. Diesen Aufwand wird aber kaum
jemand betreiben.
Ich kenne bisher nur Theorien und Behauptungen, Geheimdinste könnten es.
Ich bezeifle jedoch stark, dass man Milliarden von Bytes in in absehbarer
Zeit nach Restmagentismus untersuchen und sicher zuordnen kann.
100% Sicherheit gibt es nur durch eine endgültige Zerstörung der
Festplatte.
Ja, aber nicht vergessen, alle Angestellten die Wissen über den Inhalt haben
könnten zu töten, dir Tastaturen sicher vernichten, hier kann man sicher an
den Restfingerabrücken ablesen was dort vor einem Jahre geschrieben wurde,
acuh mehrfaches Putzen mit schrfen Reinungsmitteln hilft nicht.
Es liegt doch bei dem "Betroffenen" die Daten zu löschen. Wenn er
das nicht tut, dann ist das sein Problem.
Meldet der Gerichtsvollzieher sich immer an?
Hat der Betroffene als reiner Anwender ausreichende Kenntnis?
Wegen finanzieller Nöte kann er möglicherweise keinen Fachmann zur Hilfe
herbeiholen.

Welche Pflichten hat ein Gerichtsvollzieher?

Harald
r***@aol.com
2005-05-30 09:40:15 UTC
Permalink
Moin,
Post by Harald Hengel
Post by Hans-Jürgen Meyer
Es liegt doch bei dem "Betroffenen" die Daten zu löschen. Wenn er
das nicht tut, dann ist das sein Problem.
Meldet der Gerichtsvollzieher sich immer an?
Man muß den Gerichtsvollzeiher beim ersten mal nicht reinlassen.
Auch wenn ein Kuckuck auf dem PC steht, muß der Gerichtsvollzieher den
PC nicht wegnehmen. Dann darf der Anwender seine Daten sichern und den
PC für die Versteigerung vorbereiten.
Auch wenn der PC durch den Gerichtsvollziehr weggenommen wurde, kann
der Anwender nach Terminsabsprache seine Daten sichern und den PC für
die Versteigerung vorbereiten.
Post by Harald Hengel
Hat der Betroffene als reiner Anwender ausreichende Kenntnis?
Wenn nicht, selbst schuld.
Post by Harald Hengel
Welche Pflichten hat ein Gerichtsvollzieher?
Ganz bestimmt gehört nicht dazu, irgendwelche Daten zu löschen.

Grüße von unterwegs,
Robert.
Thomas Müller
2005-06-20 08:26:16 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Frank Scharf
Hallo!
[Problembeschreibung]
Es liegt doch bei dem "Betroffenen" die Daten zu löschen. Wenn er das
nicht tut, dann ist das sein Problem.
Löschen wenn es so weit ist, ist der falsche Ansatz. Wenn ich meine Haustür
nicht abgesperrt habe und jemand eingebrochen ist, ist es zwar auch
sinnvoll die Polizei zu rufen, es wäre aber viel sinnvoller, gleich die
Haustür abzusperren, in diesem Fall eben die Festplatte zu verschlüsseln.

Da das fast nie gemacht wird, scheint sich fast keine Firma um ihre Daten zu
kümmern.

Thomas

Carsten Krueger
2005-05-28 10:35:51 UTC
Permalink
Post by Frank Scharf
Festplatten kann man zwar löschen, aber mit entsprechenden Know How
und der Technik kann man auch diese Daten wiederherstellen.
Nein
Post by Frank Scharf
Wie wird das praktischerweise und aus eurer Erfahrung heraus
gehandthabt, wenn die Geräte nicht behalten werden?
Man löscht die Platten richtig.

Gruß Carsten
--
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Helmut Hullen
2005-05-28 10:52:00 UTC
Permalink
Hallo, Frank,
Post by Frank Scharf
Viele Unternehmen leasen ihre Datentechnik. Die Leasingnehmer haben
das Recht die Leasing-Objekte nach Ende der Laufzeit zurückzugeben.
Festplatten kann man zwar löschen, aber mit entsprechenden Know How
und der Technik kann man auch diese Daten wiederherstellen.
Letzter Stand: 3mal überschreiben scheint für den Normalfall zu
reichen (Zusammenfassung eines Berichts der c't, vermutlich aus dem
letzten Jahr).

Unter Linux würde ich dazu "badblocks" mit den passenden Optionen
laufen lassen.

Viele Grüße!
Helmut
Carsten Krueger
2005-05-28 12:36:33 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Letzter Stand: 3mal überschreiben scheint für den Normalfall zu
reichen (Zusammenfassung eines Berichts der c't, vermutlich aus dem
letzten Jahr).
Nein, die c't hat gesagt einmal überschreiben reicht.
Die Datenrettungslabore ala Ontrack konten auch dann schon nichts mehr
lesen.

Gruß Carsten
--
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Oliver Musch
2005-05-28 13:25:48 UTC
Permalink
Post by Carsten Krueger
Post by Helmut Hullen
Letzter Stand: 3mal überschreiben scheint für den Normalfall zu
reichen (Zusammenfassung eines Berichts der c't, vermutlich aus dem
letzten Jahr).
Nein, die c't hat gesagt einmal überschreiben reicht.
Die Datenrettungslabore ala Ontrack konten auch dann schon nichts mehr
lesen.
Aus spline.eisfair: MsgID: <d4l2sn$v1k$***@svr7.m-online.net>
---------------
Post by Carsten Krueger
Fein. Genau so etwas habe ich dann gesucht. Ist das auch sicher?
Post by Helmut Hullen
Kann man es nicht wiederherstellen, also jetzt mal ohne Profifirmen
und so, mit normalen Mitteln nicht wiederherstellbar?
Mit normalen Mitteln nicht.
Die "Profifirmen" wie auch die Strafverfolgungsbehörden können eine
Platte ohne größere Probleme nach achtfachem Überschreiben noch ohne
Bitverluste wiederherstellen, der Rekord für verwertbare Ergebnisse lag
bei einem vermutlich 17-fachen Überschreiben. (Quelle: StA München I)

...kaba
---------------
--
Gruß
Oliver
Carsten Krueger
2005-05-28 13:56:47 UTC
Permalink
Post by Oliver Musch
Die "Profifirmen" wie auch die
Nein, die schaffen das eben nicht.
--
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Harald Hengel
2005-05-28 19:02:55 UTC
Permalink
Post by Oliver Musch
Mit normalen Mitteln nicht.
Die "Profifirmen" wie auch die Strafverfolgungsbehörden können
eine Platte ohne größere Probleme nach achtfachem Überschreiben
noch ohne Bitverluste wiederherstellen, der Rekord für
verwertbare Ergebnisse lag bei einem vermutlich 17-fachen
Überschreiben. (Quelle: StA München I)
1. April?
ROTFL

Harald
Elmar Haneke
2005-05-28 21:40:38 UTC
Permalink
Die "Profifirmen" wie auch die Strafverfolgungsbehörden können eine Platte
ohne größere Probleme nach achtfachem Überschreiben noch ohne Bitverluste
wiederherstellen, der Rekord für verwertbare Ergebnisse lag bei einem
vermutlich 17-fachen Überschreiben. (Quelle: StA München I)
Das ist ein Scherz, Magie oder eben steinalt: Auf uralten, tortengroßen
7MB-Platten ist sicherlich mehr Streumagnetisierung vorhanden, als auf modernen
Platten, bei denen die zehntausendfache Datenmenge auf vielleicht einem
hundertstel der Fläche steht.

Eventuell werden da auch Festplatten und Disketten munter
durcheinandergewürfelt, die Magnetisierung einer Floppy ist ungleich grober als
die einer HD.

Elmar
--
__________________________________________________________
NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.de
Holger Pollmann
2005-05-28 11:57:56 UTC
Permalink
***@gmx.com (Frank Scharf) schrieb:

Tja, wohin der f'up? Ich setze mal dsrm.
Post by Frank Scharf
Viele Unternehmen leasen ihre Datentechnik. Die Leasingnehmer
haben das Recht die Leasing-Objekte nach Ende der Laufzeit
zurückzugeben. Festplatten kann man zwar löschen, aber mit
entsprechenden Know How und der Technik kann man auch diese Daten
wiederherstellen.
Dann hat derjenige, der die Daten wiederherstellt, einen Haufen
verschlüsselter Daten vorliegen.

Oder meinst du etwa, daß der so um seine Datensicherheit besorgte
Leasingnehmer die Daten UNverschlüsselt auf die Platte schreibt? Aus
seiner Sicht wäre das aber höchst fahrlässig. Tsk tsk...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Harald Hengel
2005-05-28 14:09:04 UTC
Permalink
Post by Frank Scharf
Festplatten kann man zwar löschen, aber mit
entsprechenden Know How und der Technik kann man auch diese Daten
wiederherstellen.
Festplatten kann man auch sicher löschen.
Post by Frank Scharf
Für meinen Geschmack müsste der Leasingnehmer
mindestens die Festplatten behalten und wenn er sie später nicht
selber benötigt dann diese vernichten.
Warum? Weil du davon ausgehst, dass er zu blöd sit die Platten sicher zu
löschen?
Post by Frank Scharf
Ein teilweises Behalten
wird bei den Leasingverträgen allerdings kaum möglich sein. Also
muss der Unternehmer alles behalten (=kaufen oder Leasingvertrag
verlängern), so dass der Leasingvertrag von vorn herein zu einem
Raten-Kauf-Vertrag geworden ist.
Unsinn.
Post by Frank Scharf
Wie wird das praktischerweise und aus eurer Erfahrung heraus
gehandthabt, wenn die Geräte nicht behalten werden?
Wer nur etwas Sachverstand hat, wird für ein sicheres Löschen der Platten
sorgen.

Harald
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