Discussion:
Wie hohe Strafen wegen Verstoß gegen das KuUrhG?
(zu alt für eine Antwort)
Mirko M.
2003-12-18 16:09:30 UTC
Permalink
Hallo,
ich habe eine Frage,
was genau erwartet mich, wenn ich gegen das Kunsturhebergesetz
verstoßen habe, konkret Bilder eines Mädchens in ein Forum eingebunden
habe, wobei diese auch nicht gerade nett untertitelt waren
("wiederlich")?

MfG
Jan Schejbal
2003-12-18 17:03:58 UTC
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Hallo!
Hast du den Artikel bereits gecancelt/das Bild rausgenommen oder so
etwas? Wenn nicht, tue es. Wenn das Mädchen nichts von der Sache
erfährt, sollte nix passieren. Ansonsten denke ich, ist es mit einer
Entschuldigung, eventuell öffentlich in dem Forum, getan. Ich denke
nicht, dass dir jemand deswegen die Hölle heißmachen wird.
Jan
IANAL
--
Use "FROM NG" in the subject of e-mail replies, please.
A filter deletes all mails without this string.
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht!
Mark Obrembalski
2003-12-18 21:58:48 UTC
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Post by Mirko M.
Hallo,
ich habe eine Frage,
was genau erwartet mich, wenn ich gegen das Kunsturhebergesetz
verstoßen habe, konkret Bilder eines Mädchens in ein Forum eingebunden
habe, wobei diese auch nicht gerade nett untertitelt waren
("wiederlich")?
Das Mädchen hat Anspruch auf

- Beseitigung der Verletzung
- künftige Unterlassung
- Vernichtung der Bilder
- ggf. Schadensersatz (dürfte vermutlich nicht sehr hoch ausfallen)

Ansonsten ist das Ganze auch strafbar nach § 33 KUG - Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (praktisch bei einer einmaligen
Angelegenheit und eher mäßiger Verbreitung sicher höchstens eine
mäßige Geldstrafe). Verfolgt wird das Ganze aber nur, wenn das
Mädchen Strafantrag stellt.

Love and Peace,
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
Ulrich Hoffmann
2003-12-18 23:33:49 UTC
Permalink
Post by Mark Obrembalski
Post by Mirko M.
[...]
("wiederlich")?
Das Mädchen hat Anspruch auf
- Beseitigung der Verletzung
- künftige Unterlassung
- Vernichtung der Bilder
- ggf. Schadensersatz (dürfte vermutlich nicht sehr hoch ausfallen)
- Berichtigung der Rechtschreibung


SCNR

UH
Mirko M.
2003-12-24 19:48:04 UTC
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Die Bilder sind sofort entfernt worden, allerdings habe ich die Bilder
auf einer offiziellen Seite im Netz gefunden, wo sie mit Zustimmung
des Mädchens waren. Ist das dann nicht nur eine Copyrightverletztung
und nichts gegen das Kunsturhebergesetz?

MfG
Stefan Meiners
2003-12-24 19:57:12 UTC
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Post by Mirko M.
Die Bilder sind sofort entfernt worden, allerdings
habe ich die Bilder auf einer offiziellen Seite im
Netz gefunden, wo sie mit Zustimmung des Mädchens
waren. Ist das dann nicht nur eine Copyrightverletztung
und nichts gegen das Kunsturhebergesetz?
In Deutschland gibt es kein Copyright im amerikanischen Sinne. Daher kann
man auch selbiges nicht verletzen. Es gibt andere Rechtsbestimmungen, die
hier u. U. greifen können....


Stefan
Goetz Buchholz
2003-12-28 16:37:08 UTC
Permalink
Post by Mirko M.
Die Bilder sind sofort entfernt worden, allerdings habe ich die
Bilder auf einer offiziellen Seite im Netz gefunden, wo sie mit
Zustimmung des Mädchens waren. Ist das dann nicht nur eine
Copyrightverletztung und nichts gegen das
Kunsturhebergesetz?
Kann, aber muss nicht sein.
Wenn du dein Einverständnis gibst, ein Porträt von dir in einer Tageszeitung
zu veröffentlichen, heißt das ja nicht, dass du einverstanden bist, dass
dasselbe Bild auf einer Porno-Website veröffentlicht wird.

Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
***@goetzbuchholz.de
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net
Stefan Meiners
2003-12-29 12:58:42 UTC
Permalink
Post by Goetz Buchholz
Post by Mirko M.
Die Bilder sind sofort entfernt worden, allerdings habe ich die
Bilder auf einer offiziellen Seite im Netz gefunden, wo sie mit
Zustimmung des Mädchens waren. Ist das dann nicht nur eine
Copyrightverletztung und nichts gegen das
Kunsturhebergesetz?
Kann, aber muss nicht sein.
Wenn du dein Einverständnis gibst, ein Porträt von dir in einer Tageszeitung
zu veröffentlichen, heißt das ja nicht, dass du einverstanden bist, dass
dasselbe Bild auf einer Porno-Website veröffentlicht wird.
"Übliche" Verträge enthalten recht weitgehenden Formulierungen. Kein
"Fotograf" den ich kenne würde sich darauf beschränken, nur in einem
Medium, am besten noch z.B. einer ganz bestimmten Zeitung oder auf einer
einzigen Website veröffentlichen zu dürfen. Der Erwerb von Exklusivrechten
ist dabei natürlich gesondert zu betrachten.

Stefan

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