Thomas Müller
2004-12-09 12:52:14 UTC
Hallo, ich wüsste gerne wie es mit dem Rückgaberecht nach 312d bei
Software-Lizenzen aussieht. Es geht speziell um einen Druckertreiber, von
dem man sich eine kostenlose test-Version herunterladen kann, und die man
mit einem gekauften Key zu einer Vollversion upgradet.
Wenn ich den Key jetzt kaufe, und feststelle dass die Vollversion nicht
funktioniert, und/oder nicht das kann was sie verspricht, kann ich den Key
dann nach 312d zurückgeben?
Nach 312d-4 sind ausgeschlossen z.b. "die auf Grund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind". Gilt das für Softwarelizenzen?
in 312d-4-2 steht Software ja extra erwähnt, falls sie entsiegelt worden
ist, siegel liegt hier ja keins vor.
Jemand Ideen?
Thomas
X-Post & Fup2 d.s.r.d, bin mir aber nicht sicher wo es besser aufgehoben
ist, notfalls fup bitte umbiegen.
Thomas
Software-Lizenzen aussieht. Es geht speziell um einen Druckertreiber, von
dem man sich eine kostenlose test-Version herunterladen kann, und die man
mit einem gekauften Key zu einer Vollversion upgradet.
Wenn ich den Key jetzt kaufe, und feststelle dass die Vollversion nicht
funktioniert, und/oder nicht das kann was sie verspricht, kann ich den Key
dann nach 312d zurückgeben?
Nach 312d-4 sind ausgeschlossen z.b. "die auf Grund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind". Gilt das für Softwarelizenzen?
in 312d-4-2 steht Software ja extra erwähnt, falls sie entsiegelt worden
ist, siegel liegt hier ja keins vor.
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Thomas
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Thomas
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